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Wie gut sehen Kinder in der 7. Klasse?


Im Sommer 2018 wurden wir von der Berufsorientierenden Oberschule Spremberg zu einem Workshop eingeladen.

Hier konnten wir die Schülerinnen und Schüler über den Beruf des Augenoptikers informieren und diskutierten gemeinsam mit Ihnen über die Auswirkungen einer schlechten Sehschärfe.

Die Schülerinnen und Schüler durften freiwillig am Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung teilnehmen und hatten so die Möglichkeit den Test kennen zulernen. 65 Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse haben dies genutzt. Die Ergebnisse möchten wir hier vorstellen. 

Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung

Der Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung, auch Führerscheinsehtest genannt, wird zum Erwerb der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T benötigt und muss ohne bzw. mit Sehhilfe (Brillen/Kontaktlinsen) bestanden werden.

 

Der Sehtest wird an einem Führerscheinsehtestgerät durchgeführt. Dieses Gerät entspricht den DIN-Normen zur Sehschärfebestimmung und ist für Deutschland amtlich zugelassen. Als Normsehzeichen kommt der Landoltring zum Einsatz. Die Sehzeichen ermöglichen die Prüfung der Sehschärfe in 100 % (Visus 1,00), 70 % (Visus 0,70) und 32 % (Visus 0,32).

 

Der Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung gilt als bestanden, wenn die Sehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens 70 % auf jedem Auge beträgt. Wird die Sehschärfe von 70 % auf einem oder beiden Augen nicht erreicht, gilt der Sehtest als nicht bestanden. Sollte dies der Fall sein, muss eine Augenuntersuchung zur weiteren Abklärung durchgeführt werden.

 

Der Führerscheinsehtest eignet es sich hervorragend zum schnellen Screening der Sehschärfe und bietet damit optimale Voraussetzungen für den Einsatz in Schulen. 

Norm-Sehzeichen: Landoltring
Norm-Sehzeichen bei Führerscheinsehtest: Landoltring

Ergebnis des Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung

Am Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung haben 65 Schülerinnen und Schüler teilgenommen.

 

Der Test wurde von der Augenoptikermeisterin Heike Woucznack erklärt und anschließend durchgeführt.

Ergebnis n = 65 Sehschärfe
bestanden  40 100 %
10 70 %
nicht bestanden 15 ≤ 32 %

Ergebnisse des Sehtestes gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, haben 15 von 65 Teilnehmern den Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung nicht bestanden. 23 % der Teilnehmer sind also am Test gescheitert.

Ergebnis des Sehtestes gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung
Ergebnis des Sehtestes gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung

Testergebnisse der Teilnehmer mit Sehhilfe

Zusätzlich interessierte uns, wie die Teilnehmer mit Sehhilfe abgeschnitten haben. 11 Teilnehmer haben am Sehtest mit ihrer vorhandenen Sehhilfe teilgenommen. Alle 11 hatten eine Brille.

Ergebnis n =11 Sehschärfe
bestanden 1 100 %
3 70 %
nicht bestanden 7 ≤ 32 %

Ergebnisse der Teilnehmer mit Sehhilfe

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, haben 7 von 11 Teilnehmern trotz Sehhilfe den Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung nicht bestanden. Das sind rund 64 % in dieser Gruppe. Die optimale Sehschärfe (100 %) hat lediglich ein Teilnehmer erreicht.

Ergebnis der Teilnehmer mit Sehhilfe
Ergebnis der Teilnehmer mit Sehhilfe

Diskussion der Ergebnisse

Die Ergebnisse zeigen, dass 23 % der Teilnehmer den Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung nicht bestanden haben.

 

Der Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung toleriert eine leicht herabgesetzte Sehschärfe von 70 %. Diese 70 % reichen jedoch in vielen alltäglichen Situationen nicht aus, um schnell und beschwerdefrei sehen zu können. Zum Lesen von kleinen Schriften und Tafelbildern ist eine Sehschärfe von 100 % erforderlich. Andernfalls kann die Informationsaufnahme (z.B. beim Lernen) erschwert werden. 

Ergebnis n = 65 Sehschärfe
bestanden 40 100 %
auffällig 10 70 %
nicht bestanden 15 ≤ 32 %

Interpretation der Sehschärfe

Interpretiert man die Ergebnisse aus Sicht der Augenoptik und Optometrie, hätten nicht nur 23 %, sondern 39 % der Teilnehmer (25 von 65) den Sehtest nicht bestanden. Alle Teilnehmer, die weniger als 100 % Sehschärfe besitzen, werten wir daher als auffällig.

Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse sollten, wenn keine Sehstörung vorliegt, eine natürliche Sehschärfe von 100 % besitzen. Alle 25 Teilnehmer, die dieses Ziel nicht erreicht haben, sollten umgehend ihre Augen untersuchen lassen.

 

Die Ergebnisse dieser kleinen Studie sind ernüchternd. Wir müssen davon ausgehen, dass die Versorgung unserer Kinder unzureichend ist und dass hier Handlungsbedarf besteht.

 

Auch das Vorhandensein einer Sehhilfe ist kein Garant für optimales Sehen. Anders lässt sich die Situation nicht beschreiben, da 7 von 11 Teilnehmern, trotz Sehhilfe, den Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung nicht bestanden haben.

Interpretation der Sehtest-Ergebnisse
Interpretation der Ergebnisse

Fazit

Die Ergebnisse dieser kleinen Studie sind ernüchternd. Wir müssen davon ausgehen, dass die Versorgung unserer Kinder in Spremberg unzureichend ist und dass hier dringend Handlungsbedarf besteht.

 

Das Ergebnis zeigt, wie wichtig ein regelmäßiges Screening der Sehschärfe in Schulen ist.

Viele Schülerinnen und Schüler sind nicht in der Lage, ihre Sehstörung selbst zu erkennen und zu handeln. Wir empfehlen, dass alle Schülerinnen und Schüler mindestens einmal jährlich, idealerweise vor Beginn des neuen Schuljahres, an einem Sehtest nach DIN-Normen zur Sehschärfenbestimmung teilnehmen. Nur so können die auffälligen Schülerinnen und Schüler herausgefiltert und die Sehstörung abgeklärt werden. 

Kinder und Jugendliche mit einer bekannten Sehstörung (z.B. Kurzsichtigkeit) sollten häufiger untersucht werden. Nur dadurch kann auf Veränderungen (z.B. das Wachstum) reagiert und die Sehhilfe regelmäßig angepasst werden. Dies sollte auch dann geprüft werden, wenn das Kind nicht selbst über Probleme klagt.

 

Auch wir untersuchen und versorgen Schulkinder. Hierfür bieten wir im Rahmen der Kinderoptometrie eine umfangreiche optometrische Untersuchung an. Diese Augenuntersuchung ist speziell auf die Bedürfnisse von Schulkindern zugeschnitten und dauert im Schnitt 45 Minuten.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Im Juni 2018 haben wir bei 65 Schülerinnen und Schülern der 7. Klasse einen Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung durchgeführt. Das Screening der Sehschärfe ergab, dass 23 % der Teilnehmer den Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung nicht bestanden haben. Aus Sicht der Augenoptik und Optometrie erreichten jedoch 39 % der Teilnehmer nicht die optimale Sehschärfe von 100 %. Diese 25 Teilnehmer sollten ihre Augen umgehend untersuchen lassen. 

 

11 der 65 Teilnehmer besaßen eine Brille und haben diese beim Sehtest benutzt. Von dieser Gruppe haben 7 Teilnehmer, trotz Sehhilfe, den Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung nicht bestanden. Lediglich ein Teilnehmer hat mit seiner Brille eine Sehschärfe von 100 % erreicht.

 

Die kleine Studie zeigt, wie wichtig regelmäßige Screenings der Sehschärfe (Sehtests nach DIN-Normen zur Sehschärfebestimmung) in Schulen sind. Nur so können die auffälligen Schülerinnen und Schüler herausgefiltert und die Sehstörung abgeklärt und behoben werden.

Ergebnis des Sehtestes gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung
Interpretation der Sehtest-Ergebnisse
Ergebnis der Teilnehmer mit Sehhilfe

Brian Fröhlich M.Sc. Augenoptik/Optometrie

Daten zur Studie

  • Test: Sehtest gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Gerät: Sehtestgerät „TOPAS“ (entspricht der DIN-Norm zur Sehschärfebestimmung) 
  • Grundgesamtheit (n): 65 Mädchen und Jungen (Durchschnittsalter von 13,2 Jahren (12 - 15 Jahre)), Schüler der 7. Klassen - BOS Spremberg
    • 11 Teilnehmer besaßen eine Sehhilfe (11 Brillen, 0 Kontaktlinsen, 0 vergrößernde Sehhilfen)
  • Prüferin: Heike Woucznack Augenoptikermeisterin
  • Auswertung: Brian Fröhlich M.Sc. Augenoptik/Optometrie
  • Alle Daten wurden anonym erhoben und ausgewertet (Protokoll: Alter, Ergebnis - rechtes Augen/linkes Auge, Sehhilfe)
  • Die Teilnahme am Sehtest war für alle Teilnehmer freiwillig
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Augenoptik Lange Straße

Meisterbetrieb Heike Woucznack

Lange Straße 27

03130 Spremberg/Grodk

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