Um Sie optimal versorgen zu können, führen wir vor jeder Beratung und Versorgung eine umfangreiche optometrische Augenuntersuchung durch. Diese Untersuchung liefert uns alle Informationen die wir für Ihre sichere Versorgung mit Brillen, Kontaktlinsen, Speziallinsen und vergrößernden Sehhilfen benötigen.
Unsere optometrische Augenuntersuchung beinhaltet neben der Augenglasbestimmung immer ein Gesundheitsvorsorge-Screening. Dabei überprüfen wir unter anderem Ihren vorderen und hinteren Augenabschnitt, testen das Gesichtsfeld und messen den Augeninnendruck. Darüber hinaus prüfen wir wichtige Sehfunktionen und die Leistungsfähigkeit Ihrer Augen.
Unsere Augenuntersuchung dauert bis zu 60 Minuten und besteht aus den folgenden 10 Punkten:
Im Folgenden erfahren Sie mehr über die einzelnen Punkte unserer optometrischen Augenuntersuchung.
Um Sie besser kennen zu lernen führen wir zum Beginn Ihrer Augenuntersuchung eine ausführliche Anamnese durch. Diese liefert uns wichtige Informationen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand und die vorliegenden Beschwerden.
Hierzu beantworten Sie Fragen über Ihre allgemeine Gesundheit und Augengesundheit.
Sie können die Anamnese unterstützen in dem Sie vorhandene Unterlagen von Ihren Augenuntersuchungen und Augenoperationen mitbringen.
Das Gesundheitsvorsorge-Screening kann dazu beitragen sehschärfemindernde Auffälligkeiten sowie Erkrankungen an Ihren Augen aufzudecken. Diese Auffälligkeiten übersenden wir zur weiteren Abklärung an einen Arzt.
Zum Screening setzen wir unter anderem folgende Untersuchungsgeräte ein:
Unserer Augenuntersuchung beinhaltet eine ausführliche Sehanalyse. Diese liefert uns wichtige Informationen über Ihre aktuellen Sehstörungen und Beschwerden.
Bei der Sehanalyse beantworten Sie unter anderem Fragen zu Ihren aktuellen Seh- und Augenbeschwerden.
Sollten Sie das erste Mal bei uns sein, können Sie die Sehanalyse unterstützen in dem Sie vorhandene Unterlagen von Ihren bisher genutzten Sehhilfen (z. B. die Rechnung) mitbringen.
Bei unserer umfangreichen Augenuntersuchung führen wir eine Funktionsprüfung durch. Dies erlaubt uns die Beurteilung von wichtigen Augen- und Sehfunktionen und ermöglicht unter anderem einen Überblick über das Ausmaß Ihrer Sehstörung und die Leistungsfähigkeit Ihrer Augen.
Bei der Funktionsprüfung beurteilen wir je nach Sehstörung unter anderem Ihre Pupillenreaktion, die Bewegung Ihrer Augen und weitere wichtige Funktionen.
Das Herzstück unserer Untersuchung ist die Augenglasbestimmung bei der wir Ihre Sehstörung und Fehlsichtigkeit mit passenden Messgläsern ausgleichen.
Dazu beantworten Sie Fragen zum Seheindruck, lesen unterschiedlichste Sehzeichen vor und beurteilen, ob die Sehschärfe durch Messgläser verbessert werden kann.
Zur Augenglasbestimmung setzen wir unter anderem folgende Untersuchungsgeräte ein:
Im Anschluss an die Augenglasbestimmung prüfen wir immer das Zusammenspiel beider Augen. Dies wird auch als Binokularsehen bezeichnet. Dazu überprüfen wir, ob binokulare Sehstörungen vorliegen. Ist dies der Fall, können diese an speziellen Tests korrigiert werden.
Binokularstörungen können unter anderem für Beschwerden wie Kopfschmerzen, Migräne und temporäre Doppelbilder verantwortlich sein.
Zur Binokularprüfung setzen wir unter anderem folgende Untersuchungsgeräte ein:
Bei unser umfangreichen Augenuntersuchung wird auch immer Ihr vordere Augenabschnittes beurteilt. Dies dient der Feststellung von sehleistungsmindernden Auffälligkeiten, Augenerkrankungen und der Tränenfilmanalyse.
Zur Beurteilung des vorderen Augenabschnitts nutzen wir unter anderem folgende Untersuchungsgeräte:
Unsere Augenuntersuchung beinhaltet auch die Beurteilung Ihres hinteren Augenabschnittes. Dies dient der Feststellung allgemeiner und sehleistungsmindernder Auffälligkeiten, Augenerkrankungen und Systemerkrankungen.
Zur Beurteilung des hinteren Augenabschnitts nutzen wir unter anderem folgende Untersuchungsgeräte:
Zum Ende Ihrer umfangreichen und persönlichen Augenuntersuchung bespricht unser Optometrist mit Ihnen ausführlich die Ergebnisse. Dabei zeigt er Ihnen auch Aufnahmen, die von Ihren Augen angefertigt wurden und beantworten all Ihre Fragen.
Sollten wir durch unserer optometrische Augenuntersuchung und das Gesundheitsvorsorge-Screening sehleistungsmindernde Auffälligkeiten, Augenerkrankungen oder Systemerkrankungen an Ihren Augen aufdecken, werden wir Ihnen einen Kurzbrief mit unserer optometrischen Verdachtsdiagnose aushändigen. Dieser soll Ihre Praxis für Allgemeinmedizin oder Augenheilkunde bei der weiteren Abklärung und Diagnosestellung unterstützen.
Die Abschlussbeurteilung liefert außerdem die Grundlage für die weitere Vorgehensweise und informiert den Kunden darüber, ob die Ergebnisse eine medizinische Untersuchung und Abklärung erfordern.
Im Anschluss an die Auswertung der Ergebnisse erhalten Sie von uns eine persönliche Versorgungsempfehlung. Dabei erklären wir Ihnen mit welcher Sehhilfe Sie Ihre Sehstörung am effizientesten ausgleichen können.
Nun haben wir alle Daten die wir für Ihre optimale und sichere Versorgung benötigen und können Ihnen eine geeignete Sehhilfe anpassen.
Sollten Sie selbst Veränderung an Ihrer Sehschärfe oder eine Sehstörung feststellen, empfiehlt sich eine zeitnahe Augenuntersuchung. Zur sicheren Abklärung sollte hierbei auch immer der Gesundheitszustand beurteilt werden.
Allgemein wird empfohlen, dass Augen regelmäßig untersucht werden sollten. Besteht kein erhöhtes Risiko für Sehstörungen oder Augenerkrankungen gelten folgende Empfehlungen [1]:
Alter: Geburt bis 2 Jahre
Augenuntersuchung: innerhalb vom 6. bis 12. Lebensmonat
Alter: 3 bis 5 Jahre
Augenuntersuchung: mindestens einmal zwischen 3. und 5. Lebensjahr
Alter: 6 bis 13 Jahre
Augenuntersuchung: zur Einschulung und anschließend jährlich
Alter: 14 bis 17 Jahre
Augenuntersuchung: jährlich
Alter: 18 bis 64 Jahre
Augenuntersuchung: alle 2 Jahre
Alter: 65 Jahre und älter
Augenuntersuchung: jährlich
Die Kosten für unsere umfangreiche optometrische Augenuntersuchung betragen 70,00 Euro inkl. MwSt. in Verbindung mit einer neu angefertigten Sehhilfe.
Sie können unsere optometrische Augenuntersuchung auch ausschließlich zur Beratung nutzen und keine Sehhilfe bei uns in Auftrag geben. In diesem Fall berechnen hierfür 225,00 Euro inkl. MwSt.. Dies ist auch dann der Fall, wenn wir bei Ihnen sehleistungsmindernde Auffälligkeiten oder Augenerkrankungen aufdecken und zu diesem Zeitpunkt keine Sehhilfe anfertigen können, da wir Sie nach den geltenden Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie zur weiteren Abklärung und Diagnosestellung an ärztliches Fachpersonal übersenden müssen [2].
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass eine optometrische Augenuntersuchung nicht mit einer augenärztlichen Untersuchung verwechselt werden darf und eine solche im Einzelfall auch nicht ersetzt.
[1] American Optometric Association. Recommended Eye Examination Frequency for Pediatric Patients and Adults. Hyperlink vom 01.07.2019: https://www.aoa.org/patients-and-public/caring-for-your-vision/comprehensive-eye-and-vision-examination/recommended-examination-frequency-for-pediatric-patients-and-adults
[2] Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen. Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie. Hyperlink vom 01.07.2019: https://www.zva.de/arbeitsrichtlinien