In Deutschland benutzen viele Mensch Brillengläser oder Kontaktlinsen. Reichen diese Hilfsmittel jedoch nicht mehr aus sprechen wir von Low Vision.
Der englische Begriff Low Vision bedeutet wörtlich: schlechte Sehschärfe oder eingeschränktes Sehen.
Low Vision umfasst alle Sehstörungen und Beeinträchtigungen, die sich nicht mit Brillengläsern, Kontaktlinsen oder durch operative Eingriffe beheben lassen.
Low Vision beschränkt sich nicht allein auf die Sehschärfe. Sondern umfasst auch weitere wichtige Sehfunktionen wie das Gesichtsfeld, die Kontrastempfindlichkeit und die Farbwahrnehmung.
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Low Vision allgemein: Ein Mensch ist von Low Vision betroffen, wenn er auf dem besser sehenden Auge auch mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen nicht mehr als 50 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehschärfe erkennt. Ab dieser Grenze fällt es den betroffenen Menschen zunehmend schwerer Texte zu lesen und Objekte in der Ferne zu erkennen.
Sehbehinderung: Ein Mensch ist sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge auch mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehschärfe erkennt.
Ein Mensch ist hochgradig sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge auch mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehschärfe erkennt [Quelle 1].
Blindheit: Ein Mensch ist blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge auch mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehschärfe erkennt [Quelle 1].
Eine Sehschärfe von 5 Prozent (hochgradige Sehbehinderung) kann bedeuten, dass der betroffener Mensch ein Objekt erst aus 5 Meter Entfernung erkennen kann, welches ein Mensch mit normaler Sehschärfe bereits aus 100 Metern erkennt.
Um bei Low Vision optimal beraten und die passenden vergrößernden Sehhilfen auswählen zu können führen wir immer im Vorfeld eine optometrische Augenuntersuchung durch.
Unserer optometrische Untersuchung beinhaltet verschiedene Augenuntersuchungen, um Informationen über die Augen und wichtige Sehfunktionen zu erhalten. Dies ermöglicht die sichere Auswahl von passenden Hilfsmitteln und vergrößernden Sehhilfen. Anschließend können diese erprobt und getestet werden.
Je nach Zustand der Augen und Sehstörung, können optische oder elektronische vergrößernde Sehhilfen zum Einsatz kommen. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von weitere Hilfsmitteln die sehbehinderten und blinden Menschen den Alltag erleichtern können.
Bei Low Vision können unterschiedliche vergrößernde Sehhilfen und Hilfsmittel zum Einsatz kommen.
Eine moderne Lupe besteht aus einem Vergrößerungsglas und einem Beleuchtungssystem. Sie vergrößert Objekte und Texte und kann leichten bis mittleren Sehstörungen ausgleichen. Häufig werden Lupen und Brillen in der Kombination genutzt.
Lupenbrillen oder Fernrohrlupenbrillen sind Spezialbrillen. Je nach Anwendung und Vergrößerungsbedarf kommen verschiedene Systeme zum Einsatz. Lupenbrillen mit geringeren Vergrößerungen können in Brillen montiert werden und lassen sich wie gewohnt nutzen.
Mobile Lesegeräte nehmen Objekte oder Texte mit einer Kamera auf und geben sie auf einem Bildschirm wieder. Sie haben einen Akku und sind mobil einsetzbar. Mobile Lesegeräte eignen sich ideal zum Lesen an unterschiedlichen Orten, auf Reisen oder im Supermarkt.
Bildschirmlesegeräte ermöglichen hohe Vergrößerungen und können auch schwere Sehstörungen ausgleichen. Eine Kamera bildet Objekte oder Texte auf einem Bildschirm ab. Die Vergrößerung und der Kontrast können je nach Bedarf an die Sehstörung angepasst werden.
Kamerasysteme sind elektronische Lesesysteme mit einer mobilen und beweglichen Kamera. Sie erfassen Objekte und Texte sowohl im Nah- als auch im Fernbereich und stellen diese vergrößert auf einem Notebook oder Tablet dar. Sie eignen sich ideal für den Einsatz in der Schule, Ausbildung und im Beruf.
Vorlesegeräten können bei starken Sehstörungen und blinden Menschen helfen. Gedruckte Texte werden selbständig vom Gerät gescannt und in Sprache umgewandelt. Die Texte werden anschließend von einer Stimme vorgelesen. Lautstärke und Sprechgeschwindigkeit können individuell einstellt werden.
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Website: http://www.gesetze-im-internet.de). Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008. Hyperlink vom 03.01.2019: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html